CrossBorder Top 30

Teilnehmerregeln

Die CrossBorder Top 30 ist ein Ranking für niederländische Unternehmen, die international tätig sind und E-Commerce-Aktivitäten jenseits der niederländischen Grenzen betreiben. Hersteller, Markeninhaber und Einzelhändler können sich qualifizieren. Bei der Erstellung des Rankings wird das Umsatzwachstum verglichen. Mit E-Commerce ist sowohl der Verkauf über eigene Webshops als auch über Marktplätze gemeint.

Aufnahmekriterien

Ein Unternehmen kann sich für die Teilnahme an den CrossBorder Top 30 anmelden, wenn es ein niederländisches Unternehmen ist, das aktiv Produkte und/oder Dienstleistungen außerhalb der Niederlande verkauft und im Jahr 2023 einen Online-Umsatz von mindestens 100.000 € und im Geschäftsjahr 2024 ein Wachstum von mindestens 20% aus dem Ausland erzielt. Alle teilnehmenden Unternehmen werden bei der Anmeldung gebeten, die Länder anzugeben, in denen das Unternehmen tätig ist. Außerdem werden sie nach den zugehörigen URLs, dem prozentualen Umsatz und dem Umsatz in den Jahren 2023 und 2024 gefragt.

 

Anmeldezeitraum

Unternehmen können sich ab heute bis zum 19. August 2024 für die CrossBorder Top 30 bewerben. Die Bewerbung ist möglich, indem du das Bewerbungsformular auf dieser Website ausfüllst. Verspätete Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Wie kann man gewinnen?

An welcher Stelle das Unternehmen in den Top 30 stehen wird, hängt von seiner Wachstumsrate im Geschäftsjahr 2024 ab. Auf der Grundlage der Einträge und der grenzüberschreitenden Daten der Twinkle Top 100 werden die CrossBorder Top 30 zusammengestellt.

 

Bekanntgabe der Nominierten und Gewinner

Anfang Oktober werden die Nominierten für die CrossBorder Top 30 bekannt gegeben. Bis dahin wirst du noch nicht wissen, welchen Platz deine Organisation in der Rangliste einnehmen wird. Die gesamten Top 30 werden während des CrossBorder Events am 2. Oktober bekannt gegeben. Alle Top 30 Unternehmen erhalten eine exklusive Einladung zu der Veranstaltung und eine Urkunde. Außerdem erhalten die Top 3 eine lobende Erwähnung in der Zeitschrift Twinkle.

 

Legal Check

Um für eine Nominierung und die CrossBorder Top 30 in Frage zu kommen, muss das Unternehmen alle Anforderungen erfüllen, die das Gesetz für das eingetragene Unternehmen vorsieht. Wenn der Shop oder das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt, behält sich die Organisation das Recht vor, diesen Online-Shop nicht zu nominieren.

 

Verwendung von Werbematerial

Die Teilnehmer können das von der Organisation zur Verfügung gestellte Werbematerial (Banner und Formate) in ihrer Kommunikation mit den Verbrauchern nach der Nominierung während des folgenden Zeitraums verwenden:
Teilnehmer CrossBorder Top 30: ab dem Tag, an dem das Werbematerial nach der Registrierung von der Organisation zur Verfügung gestellt wird, bis einschließlich des Tages, an dem die Rangliste der CrossBorder Top 30 bekannt gegeben wird.

CrossBorder Top 30 Unternehmen: ab dem Tag der Bekanntgabe der Rangliste der CrossBorder Top 30 bis zum Tag vor der Bekanntgabe der Rangliste der CrossBorder Top 30 des folgenden Kalenderjahres.

 

Organisation

Die CrossBorder Top 30 werden von Dexport in Zusammenarbeit mit BBP Media und Sponsoren organisiert und finanziert.

Über die Ergebnisse der CrossBorder Top 30 kann keine Korrespondenz geführt werden.

In allen Angelegenheiten, die in diesem Reglement nicht vorgesehen oder geregelt sind, entscheidet die Organisation.

 

Was passiert mit meinen Daten?

Die Details der bei der Organisation eingegangenen Beiträge sind nur den Organisatoren und der Jury zugänglich. Von den Gewinnern werden keine Wachstums- oder Umsatzzahlen veröffentlicht, nur der Platz in den Top 30 wird bekannt gegeben. Weitere Informationen über Cookies und die Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.